13. August 2023
Zuallererst einmal ist es für unseren Verein ein großartiger Gewinn, dass durch die Satzungsinitiative #wirVfB eine rege Diskussion und Auseinandersetzung zu wichtigen Satzungsthemen entstanden ist. Dies macht es möglich Meinungen zu hören und verstehen. Ein Verstehen kann zu einem Sich-Verständigen führen oder aber die eigene Meinung festigen. Auf jeden Fall dient sie einer neuen Auseinandersetzung mit der eigenen schon gefestigten Meinung. Und das ist gut so.
In den Gestaltungsprozess unserer Satzungsänderungsanträge haben wir viele Mitglieder unterschiedlichster Interessensgruppen eingebunden. Nichtsdestotrotz wollen wir uns mit möglichst vielen Menschen, welche andere Meinungen und Sichtweisen vertreten, austauschen.
Dies haben wir im Rahmen einer Videokonferenz am 11. August auch mit Ron Merz und Oliver Benz zu Ihrem Diskussionspapier (https://nachspielzeit.online/2023/08/06/satzung-mv2023/) getan.
In diesem Gespräch hat sich gezeigt, wie wertvoll ein Austausch sein kann, der sachlich und zugewandt stattfindet. Hierfür sind wir allen Beteiligten sehr dankbar.
In der Folge stellen wir nun die Punkte vor, welche uns einen, welche uns trennen und vor allem warum sie das tun?
1. Wahlausschuss
In den drei Zielsetzung der beiden Vorschlagenden
• Abschaffung der Zirkelbezüge in der Satzung
• Stärkung der direkten Demokratie durch Aufwertung der Mitgliederversammlung als höchstes Organ des e.V.
• Schaffung eines transparenten und nachvollziehbaren Wahlsystems
finden sich unseren Gedanken, welche wir auf www.vfb-satzung.de bereits beschrieben haben wieder:
Zitat #wirVfB: Mit dieser Satzungsinitiative wollen wir die Grundlagen für eine neue starke Gemeinschaft innerhalb unseres VfB legen. Wir wollen Zirkelbezüge reduzieren, Demokratie fördern und Mitgliederrechte stärken. Eine Gemeinschaft kann nur stark sein, wenn die Rechte der Mitglieder stark sind.
Im Rahmen der Viko sind viele Punkte angemerkt und besprochen worden, welche nochmals neue Blickwinkel ermöglicht haben. Diese wollen wir in unseren Antrag mitaufnehmen, um diesen Qualitativ noch weiter auszubauen. Dies sind:
1. Mindestprofil der Bewerber um einen Sitz im Wahlausschuss
Die Kompetenz der Mitglieder des Wahlausschusses ist ein wesentliches Kriterium für die Qualität der Arbeit im Wahlausschuss. Daher haben wir das Kompetenzprofil nochmals geschärft. Hierzu haben wir auf die Gedanken von Ron Merz und Oliver Benz zurückgegriffen.
Ein Bewerber für den Wahlausschuss muss in der neuen Regelung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a. Vollendung des 25. Lebensjahres
b. Mindestens 5-jährige und ununterbrochene Mitgliedschaft im VfB Stuttgart 1893 e.V.
c. Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines abgeschlossenen Studiums
d. Keine ehrenamtliche und/oder bezahlte Tätigkeit innerhalb des VfB Stuttgart 1893 e.V. oder der VfB Stuttgart 1893 AG, samt Tochtergesellschaften
e. Vorlage eines standardisierten Steckbriefs und eines Motivationsschreibens
f. Nachweis über eine kumuliert mindestens 5 Jahre ausgeübte Berufstätigkeit oder ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Parteien oder sonstigen gesellschaftlich relevanten Vereinigungen
g. Vorlage einer Erklärung, im Falle ihrer Wahl diese anzunehmen.
Dieselben Voraussetzungen (außer e und g) gelten auch für die ggf. vom Fan-Ausschuss entsandten Vertrauenspersonen.
Durch das Motivationsschreiben und den Steckbrief wird der Mitgliederversammlung die Möglichkeit gegeben, sich ein möglichst detailliertes Bild der Kandidaten machen zu können.
2. Mögliche Einflussnahme des VB-Vorsitzenden wird getilgt und gleichzeitig der Einfluss der frei wählbaren Mitglieder im Wahlausschuss erhöht.
Wir haben ebenfalls ausführlich über die Einflussnahme (trotz ausgeschlossenem Stimmrecht) des VB-Vorsitzenden im Wahlausschuss gesprochen.
Grundgedanke der ursprünglichen Installation des VB-Vorsitzenden im Wahlausschuss war, die Auskunftsverantwortung des Wahlausschusses gegenüber Bewerbern (Vergütungsregelungen und Ausgestaltung der Präsidiumsaufgaben etc.) sicherzustellen.
Um diesem Punkt weiter gerecht zu werden und die Einflussnahme vollständig zu reduzieren, werden in unserem angepassten Antrag folgende Änderungen enthalten sein:
a. Der VB-Vorsitzende wird kein Mitglied des Wahlausschusses
b. Der VB-Vorsitzende hat die Pflicht den Wahlausschuss auf Anfrage mit Auskünften und Informationen zu versorgen und Bewerbern gemeinsam mit dem Wahlausschuss im Rahmen des Auswahlverfahrens für Fragen zur Verfügung zu stehen.
c. Die Anzahl der frei wählbaren Mitglieder im Wahlausschuss wird auf sieben erhöht
3. Sicherung der Qualität des Auswahlprozesses
Wir ergänzen folgenden Passus beim Wahlausschuss:
Zur Erledigung seiner Aufgaben stellt der VfB Stuttgart 1893 e.V. dem Wahlausschuss die notwendige Infrastruktur (z.B. Besprechungsräume, Videokonferenzsysteme etc. zur Verfügung.
Diese Ergänzung ist auf das Diskussionspapier und den Vorschlag von Ron und Oliver zurückzuführen.
4. Verlängerung der Amtszeiten des Präsidiums zur Entzerrung der Wahlen
Hier eröffnet sich aus unserer Sicht jedoch die Möglichkeit einer Satzungsregelung, welche nicht, wie von uns vorgeschlagen dauerhaft die Amtszeit des Präsidiums auf 5 Jahre verlängert.
Der Vorschlag der Satzungskommission dies über eine „einmalige“ Amtszeitverlängerung des Präsidiums zu regeln ist für uns eine wirkliche Alternative. Danach sind die Wahlen immer an unterschiedlichen Jahren und die Amtszeit reduziert sich automatisch nach der einmaligen Verlängerung wieder auf vier Jahre.
Sollte diese Regelung so umsetzbar sein und die Zusicherung erfolgen, dass diese auf die Tagesordnung der MV 2023 genommen wird, sind wir bereit, unseren entsprechenden Antrag zurückzuziehen.
Nachfolgend die Gedanken, bei denen wir aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen in Bezug auf das Ergebnis nicht zu einer Einigung kommen.
1. Wahlausschussfunktion im Vereinsbeirat:
Oberstes Ziel unserer Initiative: Den Einfluss bestimmter Gruppen oder Einzelpersonen (z.B. auf die Wahlen unserer Vereinsorgane) dahin zurückzuverlagern, wo er hingehört: Zu uns, den Mitgliedern!
Hier gibt es zwischen #wirVfB und den Vorschlagenden einen Ergebniskonflikt.
Durch den Vorschlag von Ron und Oliver wird der Einfluss des Vereinsbeirats aus Sicht der Initiative noch größer als in der Vergangenheit. Mehr sogar, er manifestiert Macht einseitig im Vereinsbeirat. Das widerspricht unserem Ziel: Den Einfluss auf die Wahlen unserer Vereinsorgane dahin zurückzuverlagern, wo er hingehört: Zu uns, den Mitgliedern!
Natürlich kann man von einer hundertprozentigen Auflösung eines Zirkelbezugs sprechen, wenn man dem Präsidium das Recht der Nominierung entzieht. Es gibt danach keinen Zirkelbezug mehr. Wichtig ist jedoch aus Sicht der Initiative, dass es auch um Abhängigkeiten geht und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Organe.
Im Vorschlag von Ron Merz und Oliver Benz wird dem Präsidenten das Recht auf Nominierung der Vereinsbeiratsmitglieder genommen, das Nominierungsrecht des Vereinsbeirat für das Präsidium jedoch beibehalten. Dadurch wird die Einflussnahme auf Seiten des Vereinsbeirats verstärkt und es entsteht eine starke Abhängigkeit des Präsidiums vom Vereinsbeirats.
Ein noch weiterer Ausbau der Einflussnahme durch den Vereinsbeirat ist aus unserer Sicht nicht vertretbar. Denn genau dies wollen wir mit unseren Regelungen zum Wahlausschuss verhindern.
2. Amtszeitbegrenzungen:
Ron und Oliver lehnen in ihrem Diskussionspapier Amtszeitbegrenzungen vollständig für alle Organe ab, da (Zitat) „Aus unserer Sicht ist nicht nur der demokratische Mehrwert dieser Maßnahme fraglich, vielmehr hält diese den Mitgliedern sogar eine elementares Recht vor: Nämlich die freie Entscheidung für Kandidaten auf einen Posten in einem Gremium.“
Unser Blick darauf ist: Die Mitgliederversammlung wird in einem demokratischen Prozess darüber abstimmen, ob diese Regelungen in die Satzung mitaufgenommen werden sollen. Wenn 75 oder mehr Prozent der Mitglieder diesen Vorschlägen zustimmen, dann ist dies ein demokratischer Prozess, wie er klarer nicht sein kann. Dasselbe gilt auch bei Ablehnung.
Kommt dieser Vorschlag nicht auf die Tagesordnung, dann wird den Mitgliedern vereinsseitig aus unserer Sicht tatsächlich das elementarte Recht auf Mitbestimmung genommen.
3. Zeitliche Verschiebung des Antrags auf das Jahr 2024
Den Vorschlag, die Satzungsänderungsanträge erst im kommenden Jahr zur Abstimmung auf der Mitgliederversammlung zu stellen, können wir nicht mitgehen. Dies würde bedeuten, dass der Wahlausschuss erst im Jahr 2025 gewählt wird und daher die im Jahr 2025 anstehenden Wahlen noch nach dem alten Verfahren durchgeführt werden. Die Umsetzung der neuen Regelungen würde dann erst im Jahr 2029 erfolgen. Dies wurde von uns in der Viko vom 8. August auch bereits in dieser Form an den Vorsitzenden der Satzungskommission Rainer Weniger kommuniziert.
4. Verbreiterung der Kandidatenauswahl auf bis zu drei Kandidaten im Vereinsbeirat
Diesen Gedanken kann man aus unserer Sicht diskutieren und wir unterstützen diesen auch. Da dies auch zeitunkritisch auf der MV 2024 zur Abstimmung kommen kann, sollte dieser Gedanke aktuell bis nach der MV 2023 zurückgestellt werden.
Verantwortlich:
Michael Reichl
Kontakt:
Pfarrer-Burger-Weg 2
84431 Heldenstein
michael.reichl(ät)vfb-satzung.de
Quellenagabe - Bildnachweis:
Startseite: Stadionbild © MichaelReichl
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