Struktur des neuen Wahlausschusses

Zusammensetzung

Der Wahlausschuss des VfB Stuttgart besteht aus 9 Mitgliedern, welche von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

 

Zusätzlich werden 3 Ersatzmitglieder (Nachrücker) gewählt. Diese gewährleistet, dass bei dem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds, die Handlungsfähigkeit des Ausschusses erhalten bleibt.

Voraussetzung für die Wahl

Folgende Voraussetzungen sind für eine Bewerbung zur Wahl als Mitglied im Wahlausschuss zu erfüllen:

Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Wahl

  • das 21. Lebensjahr, aber noch
    nicht das 80. Lebensjahr vollendet haben und
     
  • seit mindestens drei Jahren Vereinsmitglied sein.
     
  • Die Bewerbung muss eine Erklärung beinhalten, dass das Mitglied die Voraussetzungen nach 
    § 6 Abs. 2 GmbHG erfüllt und es die Wahl annimmt.

Amtsperiode

Der Wahlausschuss wird für vier Jahre gewählt. Mitglieder des Wahlausschusses können einmalig wiedergewählt werden.

 

Aufgabe des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss hat die Aufgabe der Auswahl der Kandidaten für die Wahl zum 

 

Vorschlag 1: Vereinsbeirat oder
Vorschlag 2: Präsident*in/Präsidium & Vereinsbeirat (Empfehlung #wirVfB)

 

Der Wahlausschuss kann hierzu auf eingehende Bewerbungen zurückgreifen oder aber auch selbst Kandidaten suchen.

 

Aus dem Bewerberpool erstellt der Wahlausschuss Wahllisten mit der durch die Satzung maximal möglichen Anzahl an Beweberinnen und Bewerber. Diese werden dann der Mitgliederversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden. 


--> Dies ist eine sehr positive Veränderung gegenüber den alten Verfahren im Sinne der Mitgliederrechte. Die maximale Anzahl an Kandidaten wird zur Pflicht! Nur im Ausnahmefall kann der Wahlausschuss die Aufstellung einer/s Kandidat/in mit einer zwei Drittel Mehrheit im Rahmen einer Abstimmung verhindern.

 

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