Wahlausschuss und Zirkelbezüge

21.Juli 2023:  Statement der Initiatoren zu Wahlausschuss und Zirkelbezüge

 

Aktuell wird auf Social Media diskutiert, wieso im neuen Wahlausschuss auch Zirkelbezüge durch die Abteilungsleitungen vorhanden sind. Diese wären schließlich auch vom Präsidium in Bezug auf das Abteilungsbudgets abhängig. Die Satzungsinitiative sei doch schließlich angetreten diese Zirkelbezüge auszumerzen.

 

Dies ist so nicht richtig. Wir sprechen von „Zirkelbezüge reduzieren und Mitgliederrechte stärken.“ 

 

Die Betrachtungsweise der Kritiker ist im Grunde richtig, aber am Ende leider etwas zu kurz gesprungen. Der VfB Stuttgart 1893 e.V besteht zuallererst aus den Mitgliedern. Ganzheitlich betrachtetet ist der Verein aber mehr. Er ist auch eine Organisation und hat einen Abteilungsaufbau. Und beiden Seiten, die Mitglieder und die Organisation müssen in Regelungen, welche die Satzung betreffen, berücksichtigt und wertgeschätzt werden und Akzeptanz finden. Ist dem nicht so, dann sind Satzungsregelungen vom Beginn an fragil.

Um dies genau beurteilen zu können, ist ein Blick auf unseren in der Satzung festgeschriebenen Vereinszweck wichtig:

 

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

3. Zweck des Vereins ist die körperliche Ertüchtigung und sportliche Förderung seiner Mitglieder, die Pflege von Sportgemeinschaft und Geselligkeit sowie die Beaufsichtigung und Anleitung insbesondere der Jugend bei sportlichen Übungen. Er fördert die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen den Mitgliedern und dient als Multiplikator für soziales und nachhaltiges Verhalten. Der Verein ist politisch und weltanschaulich neutral und bietet allen Mitgliedern ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Hautfarbe,
Nationalität, Religion, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, sexueller Orientierung oder sozialer Stellung ein Zuhause.

 

Diesen Vereinszweck sichern vorrangig allein die Abteilungen, welche mit vollem Engagement die aktiven Mitglieder betreuen. Ohne die Abteilungen könnte es unseren Verein in dieser Art so nicht geben. Denn sind wir ehrlich, wir passive Mitglieder tragen zum satzungsgemäßen Vereinszweck erst einmal wenig bei. 

 

Wenn die Mitgliederversammlung den Wahlausschuss ausschließlich durch frei gewählte Mitglieder besetzt, fehlt diesem Gremium der interne Blick der Abteilungen, also der Personen, die unseren Verein in dieser Form erst möglich machen. Dies gilt auch für den/die Vorsitzende*n des Vereinsbeirats. Ohne diese Personen im Wahlausschuss fehlt dem Ausschuss schlicht die Sprach- und Auskunftsfähigkeit gegenüber potenziellem Kandidaten*innen in Bezug auf z.B. interne Abläufe und Vergütungskonditionen. 

Der kritisierte mögliche Zirkelbezug bei den Abteilungsleitungen unterscheidet sich zudem wesentlich und maximal von den von uns kritisierten Zirkelbezügen. 

 

Während bei den Zirkelbezügen zwischen Präsidium und Vereinsbeirat persönliche Vorteile entstehen, welche für den Verein schädlich sein können, entsteht durch den Zirkelbezug der Abteilungsleitenden kein persönlicher Vorteil zum Nachteil des Vereins, sondern ein Vorteil für die Abteilungen und den Vereinszweck. Und trotzdem wollten wir auch hier ein gutes Gegengewicht haben. Deshalb haben die von der Mitgliederversammlung frei gewählten Mitglieder mit Ihren Stimmen die Stimmenmehrheit im Wahlausschuss. Es gibt somit ein Regulativ.

 

Am Ende steht für uns:

  1. Die starken Zirkelbelbezüge zwischen Präsidium und Vereinsbeirat gehören der Vergangenheit an
  2. Durch die Besetzung des Wahlausschusses mit der/m Vorsitzenden des Vereinsbeirats und zwei Abteilungsleitungen bekommt auch die Vereinsorganisation die Möglichkeit der Mitsprache
  3. Die von der MV frei gewählten Mitglieder haben mit Ihren Stimmen die Stimmenmehrheit im Wahlausschuss.
  4. Der Wahlausschuss ist vollkommen handlungs- und auskunftsfähig

 

Der Hashtag #wirVfB steht genau hierfür. Lasst uns alle beteiligen, lasst uns die Mitglieder aber auch die Organisation mitnehmen. Damit wir in Zukunft alle Perspektiven bei der Kandidatenauswahl haben. Und ja, diesen kritisiert Zirkelbezug, nehmen wir hierfür ganz bewusst in Kauf.

 

Anmerkung:

Den kritisierten Zirkelbezug bei den Fan-Ausschussvertrauenspersonen verstehen wir schlicht nicht. Die Mitglieder im Fan-Ausschuss werden von den Regionalkonferenzen für drei Jahre gewählt. Die/der Präsident*in könnte zwar den gesamten Fan-Ausschuss auflösen, da es keine Regelung in der Satzung hierzu gibt. Aber daraus einen Zirkelbezug zu konstruieren?

Verantwortlich:

Michael Reichl


 

Kontakt:

Pfarrer-Burger-Weg 2

84431 Heldenstein

michael.reichl(ät)vfb-satzung.de

 

Quellenagabe - Bildnachweis:

Startseite: Stadionbild © MichaelReichl
 


 

 

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